Gesetzliche Situation in Deutschland
Welche Scheiben dürfen beschichtet werden?
Die Beschichtung der Heckscheibe und ab B-Säule ist gestattet, wenn:
• ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist
• ABG vorliegt (händigen wir Ihnen aus)
• TÜV-Abnahme nicht erforderlich
Die Beschichtung der vorderen Seitenscheiben ist kaum möglich, weil:
• die Lichtdurchlässigkeit Glas/Film höher sein muss als 70%, reines Glas
absorbiert bereits ca. 20% des Sonnenlichts, in der Regel sind die Seiten-
scheiben vorne ab Werk ca. 10% getönt.
• eine Ausnahme bilden Fahrzeuge ohne Straßenzulassung in Deutschland.
• Wenn auf Klarglas verlegt, ist eine Einzelabnahme und Eintragung durch
Prüfinstitut (z.B. TÜV) bei allen Filmen mit ABG ab A-Säule notwendig.
Ein Einzelgutachten, welches der TÜV Prüfer verlangen kann, kostet durch-
aus mehrere tausend €.
Die Beschichtung der Frontscheibe ist ganzflächig nicht gestattet, ansonsten
• <10cm im oberen Bereich
• <10% der Scheibenfläche