Gesetzliche Situation in Deutschland

Welche Scheiben dürfen beschichtet werden?

 

Die Beschichtung der Heckscheibe und ab B-Säule ist gestattet, wenn:

  • ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist
  • ABG vorliegt (händigen wir Ihnen aus)
  • TÜV-Abnahme nicht erforderlich


Die Beschichtung der vorderen Seitenscheiben ist kaum möglich, weil:

  • die Lichtdurchlässigkeit Glas/Film höher sein muss als 70%, reines Glas
        absorbiert bereits ca. 20% des Sonnenlichts, in der Regel sind die Seiten-
        scheiben vorne ab Werk ca. 10% getönt.
  • eine Ausnahme bilden Fahrzeuge ohne Straßenzulassung in Deutschland.
  • Wenn auf Klarglas verlegt, ist eine Einzelabnahme und Eintragung durch
        Prüfinstitut (z.B. TÜV) bei allen Filmen mit ABG ab A-Säule notwendig.
        Ein Einzelgutachten, welches der TÜV Prüfer verlangen kann, kostet durch-
    aus mehrere tausend €.


Die Beschichtung der Frontscheibe ist ganzflächig nicht gestattet, ansonsten

  • <10cm im oberen Bereich
  • <10% der Scheibenfläche